Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB’s des Einzelunternehmens Hausboot-Urlaub-Schwerin, Große Wallstraße 17b, 19306 Neustadt-Glewe

Allgemeine Vertragsbedingungen

Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Chartervertrages, der zwischen dem Charterer und dem Bootseigentümer über das Boot abgeschlossen wird. Mit Buchung erkennt der Mieter die allg. Vertragsbedingungen für sich und die mitreisenden Personen an. Das Fahrgebiet erstreckt sich auf die Schweriner Seenplatte bis zum Radiusbereich nach Lübz sowie Dömitz.

Der Chartervertrag beinhaltet die Bootsnutzung zum Zwecke der Erholung und Wasser- wanderung. Eine Nutzung zu Wettkämpfen und Sportzwecken ist nicht gestattet.

Fahrten sind bis zur Windstärke 4 gestattet, ansonsten ist der schützende Hafen nicht zu verlassen. Das Befahren des Fahrwassers ist nur innerhalb des Tonnenstrichs erlaubt. Das Schleppen und Bergen eines anderen Schiffes sowie Nachtfahrten sind aus versicherungstechnischen Gründen streng verboten und bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch den Vercharterer.

Bei Überschreiten der Maximalbelegung (6 Personen) oder Anbordbringen von Haustieren sowie das Rauchen an Bord, erlischt der Kautionsanspruch! Es kann somit zu einer Verrechnung durch den Vercharterer kommen.

1. Buchung und Vertragsabschluss

Die Buchung erfolgt erst durch Bestätigung der Buchungsanfrage durch den Vercharterer (Vermieter) sowie durch Bezahlung der 1. Rate durch den Mieter. Die Buchung wird zum Vertrag, wenn der unterzeichnete Chartervertrag von dem Mieter eingegangen ist und die Anzahlung bis zur Zahlungsfrist eingegangen ist. Bei nicht fristgerechtem Eingang ist der Vermieter berechtigt, das Boot anderweitig zu vermieten. Der Mieter/Charterer muss dass 18. Lebensjahr vollendet haben.

2. Zahlungsbedingungen

40 % der Chartergebühr sind innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss fällig, der Rest 6 Wochen vor Antritt der Reise ohne weitere Aufforderung per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Geschäftskonto und unter Angabe der Rechnungsnummer.

3. Stornierungen

Der Mieter ist berechtigt, vor Antritt der Schiffsreise ohne Angabe von Gründen vom Mietvertrag durch schriftliche Erklärung zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts berechnet der Vermieter folgende Stornierungskosten:

  • Eintreffen der Stornierung bei weniger als 6 Wochen vor Beginn der Reise 80 % des Mietpreises
  • Eintreffen der Stornierung zwischen 8 und 6 Wochen vor Beginn der Reise 50 % des Mietpreises
  • Eintreffen der Stornierung mehr als 8 Wochen vor Beginn der Reise 30 % des Mietpreises

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

4. Unverfügbarkeit

Ist der Vermieter wegen Eintritt unvorhergesehener Ereignisse nicht Imstande, das Boot zur Verfügung zu stellen, wird die gesamte Summe zurückerstattet. Der Vermieter ist nicht verantwortlich für Schifffahrtbeschränkungen, Unterbrechungen oder Beschränkungen in Notfällen sowie Hoch-/Niedrigwasser, Streik o.ä.

Der Vermieter hat das Recht, das Boot bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse innerhalb von 48 Stunden zu reparieren. Für die in dieser Zeit Nichtverfügbarkeit des Bootes, besteht seitens des Mieters kein Erstattungsanspruch oder Rücktrittsrecht vom Mietvertrag (siehe auch Punkt 5.).

5. Haftung des Vermieters

Das Boot ist Vollkasko versichert mit einer Selbstbeteiligung von 500,00 € durch den Mieter. Dieser Betrag ist bei Antritt der Reise bar zu hinterlegen. Die vorab genannte Versicherung führt zu keiner Haftungsfreistellung des Charterkunden für Schäden, die nicht von der Versicherung ersetzt werden oder durch grobe Fahrlässigkeit an dem Charterboot entstanden sind. Die Vertragsbedingungen des Versicherers sind Bestandteil dieser Vereinbarung und können auf Wunsch angefordert werden. Der Mieter verpflichtet sich, das Boot und die Ausrüstung mit größtmöglicher Sorgfalt zu benutzen, als sei es sein Eigentum, die Seemannschaft zu beherrschen und ausreichende Erfahrungen im Führen eines Bootes zu besitzen sowie die gesetzlichen Bestimmungen und die Auflagen des Reviers zu beachten. Er haftet dem Vermieter nicht nur für Schäden am Boot und seinen Einrichtungen, sondern auch für den Verlust derselben.

Sind Mieter und Bootsführer nicht identisch, so haften beide gesamtschuldnerisch. Den aus einem dieser Fälle entstehenden Schaden kann der Vermieter dem Mieter gegenüber geltend machen. Eine Reklamation kann gegen den Vermieter nicht formuliert werden, wenn das Boot weniger als 48 Stunden unbeweglich bleibt. Eine Panne zu Lasten des Mieters gibt kein Recht auf Entschädigung für den Verlust der Schiffsbenutzung. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Selbstbeteiligungssumme zu behalten, um die eventuellen Kosten einer Reparatur des Bootes zu decken. Der Genussverlust aufgrund einer Havarie oder eines Unfalls, der während der Mietzeit vorfällt, ist kein Grund für die Rückzahlung oder Teilrückzahlung der Chartersumme, gleichgültig, welche Ursache die Havarie hatte. Jegliche Haftung für den Verlust oder für Schäden an persönlichem Eigentum des Charterers und der übrigen Teilnehmer ist ausgeschlossen. Für die Richtigkeit des überlassenen Kartenmaterials und die Anzeigegenauigkeit der Instrumente übernimmt der Eigner keine Gewähr.

6. Bootspflege -und Motorüberwachung

Vor Fahrtantritt ist der Öl- und Kühlwasserstand und während der Fahrt der Kühlwasseraustritt zu kontrollieren. Bei erhöhter Temperatur muss der Motor sofort ausgeschaltet werden und der Vercharterer benachrichtigt werden. Motorschäden werden nicht von der Versicherung getragen. Bleibt der Charterer durch sein Verschulden z.B. unsachgemäßes Benutzen der Batterien liegen, muss er für die Bergungskosten aufkommen.

An Bord sollten Bordschuhe getragen werden, auch weiche Turnschuhe, möglichst ohne schwarze Sohlen.

7. Begrenzung des Fahrgebietes / ausgenommene Fahrgebiete

Das Fahrgebiet begrenzt sich auf die Schweriner Seenplatte bis zum Radiusbereich nach Lübz sowie Dömitz.

Ausgenommene Fahrgebiete sind:

  • Langer Graben (Paulsdamm in Schwerin)
  • Müritzsee

8. Übergabe / Rückgabe des Bootes

Die Übergabe und Übernahme des Bootes erfolgt per Checkliste. Das Boot ist bei Rückkehr in einem sauberen und geräumten Zustand zu übergeben, andernfalls wird die Reinigung berechnet und von der Kaution ggf. abgezogen.

Die Übergabe und Rückgabe des Bootes erfolgt verbindlich zu den auf dem Chartervertrag angegebenen Terminen, Uhrzeiten und Orten. Erscheint der Charterer nicht pünktlich zu dem vereinbarten Anreisetag und Uhrzeit, kann eine Übergabe im Zweifel durch den Vercharterer erst am Folgetag erfolgen.

Bei der Rückgabe nimmt der Vermieter eine Überprüfung des Bootes und der Einrichtung vor. Er ist berechtigt, jeden festgestellten Schaden oder Verlust von der Kaution abzuziehen. Bei nicht sofort kalkulierbaren Schäden kann die volle Kaution bis zur endgültigen Schadensabwicklung einbehalten werden. Wird das Boot nicht pünktlich geräumt und zurückgegeben, so haftet der Mieter für den Schaden, der dem Vermieter durch Verzögerung entsteht. (Mindestens 1 Tagessatz.)

9. Der Mietpreis umfasst:

Miete des Bootes mit Ausstattung. Das Boot wird vollgetankt nebst Frischwassertanks übergeben. Weitere Nebenkosten betragen 40,00 € für die Charterbescheinigung sind vor Ort an den jeweiligen Einweiser in bar zu zahlen. Die Abrechnung des verbrauchten Sprits erfolgt bei Rücknahme des Bootes in bar vor Ort.

Die Betten (Matratzen) sind aus hygienischen Gründen nur mit Bettwäsche zu benutzen. Bettwäsche, Bettdecken und Handtücher sind mitzubringen oder können vorab gegen Gebühr hinzu gebucht werden.

10. Führerschein

Die Boote vom Typ Voyager 860 sind bootsführerscheinfrei, werden aber für Charterer (Mieter) ohne Bootserfahrung nach Ausstellung eines Charterscheins (siehe Pkt. 9.) verchartert.

11. Beschädigung

Schäden, Kollisionen, Havarien und sonstige außergewöhnliche Vorkommnisse sind unverzüglich dem Vercharterer zu melden und darüber eine Niederschrift anzufertigen, sowie ggf. Fotos zu fertigen, welche von einer dritten kompetenten Person zu bestätigen sind (Zeuge). Die Rufnummer ist dem Übergabeprotokoll zu entnehmen. Verschweigt der Mieter bei Rückgabe Schäden, so kann er auch dann noch regresspflichtig gemacht werden, wenn der Schaden nicht sofort bei der Rücknahme bemerkt wird.

12. Sonstiges

Haustiere und Fahrräder sind an Bord nicht erlaubt. Das Rauchen, offenes Feuer (Kerzen etc.), Grillen an Bord sind nicht gestattet. Ausgenommen ist die Benutzung des Campingkochers, jedoch nicht während der Fahrt des Bootes. In die Bordtoilette sind keine Damenartikel, Feuchttücher o.Ä. aufgrund der Verstopfungs- und Überlaufgefahr zu werfen.

13. Gerichtsstand und Gültigkeit

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz bzw. das zuständige Amtsgericht des Eigners. Es gilt allein deutsches Recht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Werden Teile des Vertrages durch deutsche gesetzliche Bestimmungen ganz oder teilweise eingeschränkt oder aufgehoben, so behalten die übrigen Teile des Vertrages ihre Gültigkeit.

Hier können Sie unsere Allgemeinen Vertragsbedingungen als PDF downloaden.